Reka Ferien Menu
vermietungsbedingungen

Vermietungsbedingungen

Vermietungsbedingungen der Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft* für Reka-Ferien

1. Buchen – wie und wo?

Buchungen können per  Internet  reka.ch,  telefonisch  über  die  Vermietungszentrale +41 31 329 66 99, per Fax +41 31 329 66 01, sowie per E-Mail ferien@reka.ch vorgenommen werden. Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und der Reka wird mit der ausdrücklichen Annahme der Buchung durch die Reka abgeschlossen d.h. mit der Bestätigung über E-Mail oder per Post. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung stellt die Reka dem Mieter die Vertragsunterlagen zu. Die Bearbeitungsgebühr und Anzahlung gemäss Ziff. 4 und Ziff. 5 der AGB hat der Mieter innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen.

Ferien mit Flug
Wird ein Arrangement gebucht, welches einen Flugtransport beinhaltet, sind die Namen und die Geburtsdaten der Reisenden unbedingt genau gleich wie in den Reisepapieren (Pass, Identitätskarte) anzugeben. Andernfalls verweigert die Fluggesellschaft unter Umständen den Flug.

2. Preise

Der Mieter akzeptiert mit seiner Buchung den für das gebuchte Objekt jeweils geltenden, durch die Reka online publizierten Mietpreis. Dieser wird in den Vertragsunterlagen definitiv schriftlich bestätigt.

3. Nebenkosten

Nebenkosten wie Strom und Bettwäsche sind in der Regel im Mietpreis inbegriffen. Detaillierte Angaben sind in den Preistabellen (Katalog / reka.ch) enthalten. Die weiteren Nebenkosten, die im Mietpreis nicht eingeschlossen sind, werden mit den Vertragsunterlagen kommuniziert. Die Küchen- und Toilettenwäsche muss in der Regel mitgebracht werden (Ausnahmen sind erwähnt).

4. Bearbeitungsgebühr

Für die Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben.
Bei sofortiger Bezahlung des Gesamtbetrages im Zeitpunkt der Buchung per Kreditkarte, Reka-Card oder Gutschein wird die Bearbeitungsgebühr erlassen (gilt sowohl für Internet- als auch für telefonische Buchungen).

5. Bezahlung

Eine Anzahlung (20 % des Mietpreises, mind. CHF 200.–, max. CHF 500.–) ist innert 30 Tagen nach der Buchung fällig. Die Restzahlung des Mietpreises ist spätestens bis 42 Tage vor Ferienantritt zu begleichen. Die Zahlung kann jeweils ganz oder teilweise mit Reka-Geld (Reka-Checks oder Reka-Card) bezahlt werden (vgl. Bemerkungen in den Vertragsunterlagen). Bei Buchungen (Reka-Ferien Schweiz und Ausland) von weniger als 42 Tagen vor Ferienantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag einschliesslich der Bearbeitungsgebühr bei Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. der Vertragsunterlagen zahlbar. Folgende Karten werden zur Zahlung akzeptiert: Visa, Mastercard, American Express, PostFinance (nur bei Onlinebuchungen), myOne sowie Reka-Card mit genügender Deckung. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 10 Tagen (Reka-Ferien Schweiz und Ausland) vor Ferienantritt ist die sofortige Zahlung  zwingend mit Kreditkarte, Reka-Card oder Gutscheinen vorzunehmen. Diesfalls werden die Vertragsunterlagen dem Mieter nach der Zahlung zugesandt.   Sollte  die  Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht beglichen werden, kann die Reka, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten und vom Mieter die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr sowie der Annullierungskosten gemäss Ziff. 13 verlangen. Die Reka behält sich das Recht vor, für Kurzferien-Angebote den Gesamtbetrag in Rechnung zu stellen, zahlbar innert 30 Tagen.
Für Buchungen von Hotelangeboten wie Universal Reisen und Ravensburger Spieleland wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.—innert 10 Tagen fällig. Der Mietpreis ist spätestens bis 42 Tage vor Ferienantritt zu begleichen.

 

6. Personenzahl

Die Reka-Ferienwohnungen dürfen höchstens mit der auf den Vertragsunterlagen aufgeführten Personenzahl  belegt  werden.  Nachmeldungen  sind der Reka spätestens 2 Wochen vor Ferienbeginn mit Angabe der Reiseteilnehmenden und Geburtsdatum mitzuteilen. Bei Überbelegung kann die Reka den Mietvertrag auflösen. Der Wohnungspreis bleibt vollumfänglich geschuldet.

 

7. Haustiere

Hunde sind in ausgewählten Ferienanlagen und Ferienwohnungen (gegen Aufpreis, siehe Vertragsunterlagen) erlaubt. Diese sind mit dem entsprechenden Signet bezeichnet. In der Ferienanlage sind Hunde an der Leine zu führen. Der Mieter haftet für alle durch den Hund verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei der Wohnungsübergabe, zu melden. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Schäden können gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden.

 

8. Haftung des Mieters und Beanstandung

Der Mieter verpflichtet sich, die Reka-Ferienwohnung und das Inventar sorgsam zu behandeln. Der Mieter anerkennt die Hausordnung. Sollten bei der Wohnungsübernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese unverzüglich dem Schlüsselhalter/Gastgeber zu melden. Andernfalls wird an- genommen, dass die Wohnung in tadellosem Zustand übergeben wurde. Mängel, die nicht an Ort und Stelle zur Zufriedenheit des Mieters behoben werden, sind innert 48 Stunden der Reka-Vermietungszentrale in Bern zu melden (Telefon +41 31 329 66 99, Fax +41 31 329 66 01, ferien@reka.ch). Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind innert 7 Tagen nach Verlassen der Reka-Wohnung schriftlich einzureichen (Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft, Reka-Ferien, Postfach, CH-3001 Bern). Sollten diese nicht innert 7 Tagen nach Verlassen der Wohnung Minderungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber der Reka schriftlich geltend gemacht werden, verfallen diese Rechte und der Mieter verliert allfällige Ansprüche gegenüber der Reka. Der Mieter haftet für die durch ihn und seine Gäste verursachten Schäden. Allfällige Schäden sind so rasch als möglich, spätestens jedoch bei der Wohnungsrückgabe, zu melden. Auch nach der Wohnungsrückgabe entdeckte Mängel können gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden. Die im Mietvertrag deklarierten Endreinigungskosten gelten für die normale Schlussreinigung, d.h., der Mieter hat die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit besenrein zu übergeben. Darüber hinaus ist das Geschirr abzuwaschen, der Geschirrspüler auszuräumen, und die Abfälle sind zu entsorgen. In Fällen besonderer Verunreinigung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Reinigungsgebühr.

9. Benutzung Reka-Schwimmbäder

a) Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Person Zugang zum Bad. Die alleinige Benutzung des Bads durch Nichtschwimmer ist verboten. Nichtschwimmer sind im Schwimmbad ständig zu überwachen. Die Verantwortung für die ständige Überwachung liegt beim Mieter oder den von ihm beauftragten Personen. Es  besteht keine Badeaufsicht seitens der Reka.
b) Der Mieter nimmt zur Kenntnis und weist seine Familienangehörigen und die weiteren Mitbewohner seiner gemieteten Wohnung ausdrücklich darauf hin, dass keine Badeaufsicht vorhanden ist, die bei Gefahr Rettungsmassnahmen ergreifen oder erste Hilfe leisten könnte. Die Benutzung des Bads erfolgt somit auf eigene Gefahr der Badegäste
c) Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass Jugendliche unter 16 Jahren von einem Erwachsenen überwacht werden und weder sich selbst noch andere Gäste gefährden.
d) Der Mieter ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Familienangehörigen und die weiteren Mitbewohner der gemieteten Wohnung das Schwimmbad und die damit verbundene bauliche Anlage sorgfältig nutzen und auf die anderen Badegäste Rücksicht nehmen.
e) Diese Bestimmungen für Schwimmbäder gelten in allen Reka-Feriendörfern. Weitere Verhaltensregeln vor Ort bleiben vorbehalten und müssen zwingend befolgt werden.

10. Haftung der Reka

Die Zusammenstellung  der  Reka-Ferienkataloge  wurde  sorgfältig  ausgeführt. Trotzdem können Fehler vorkommen, die zu Beanstandungen führen können. Die Haftung der Reka wird soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Reka bei leichter Fahrlässigkeit  und für allfällige Folgeschäden (z.B. für vertane Ferienzeit, nutzlos aufgewendete Ferienzeit, Frustrationsschäden, entgangene Gewinne etc.). keine Haftung. Dies gilt auch für die ausservertragliche Haftung. Die Haftung für Hilfspersonen ist gänzlich ausgeschlossen. Im Falle eines Schadens (mit Ausnahme von Personenschäden) wird die Haftungssumme maximal auf das zweifache des Mietpreises begrenzt.  Bei Arrangements, die unter das Pauschalreisegesetz fallen, ist die Haftung für andere als Personenschäden auf den doppelten Miet-/Reisepreis je Teilnehmer begrenzt. Sollten internationale Abkommen oder Gesetze zur Anwendung kommen, welche die Haftung der Reka weitergehend beschränken oder ausschliessen, so haftet die Reka ausschliesslich im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Die Reka kann zur Behebung von gerügten Mängeln jeweils eine gleichwertige Ersatzwohnung anbieten. Wird diese abgelehnt, besteht kein Schadenersatzanspruch.
Für Ereignisse, welche ausserhalb des Einwirkungsbereichs der Reka liegen, wie Epidemien/Pandemien, unterbrochene Zufahrten, gesperrte Autostrassen, erhöhte Lärmemissionen, Stromausfall, Umweltkatastrophen, Verschmutzung des Meeres, politische Unruhen, Streik, Öffnungszeiten von touristischen Einrichtungen, staatliche Massnahmen jeglicher Art usw., besteht seitens der Reka keine Haftung. Bei solchen Vorkommnissen steht dem Mieter kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.

Falls ein Mieter während des Aufenthaltes erkrankt oder krank anreist, hat die Reka das Recht, einen Arzt beizuziehen und falls eine Gefährdung der Gesundheit der anderen Mieter und des Personals besteht, den Mieter aus- bzw. abzuweisen. Auch in diesem Fall steht dem Mieter kein Recht auf Vertragsauflösung, Mietpreisminderung oder Schadenersatz zu.


11. Leistungs- und Preiserhöhung

Die Reka behält sich das Recht vor, Beschreibungen und Preise zu ändern. Preis- und Leistungsänderungen werden anlässlich der Buchung mitgeteilt und mit der Zustellung der Vertragsunterlagen bestätigt. Preis- und Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss können in Ausnahmefällen vorkommen, z.B. Tarifänderungen von Transportunternehmungen (z.B. Treibstoffzuschläge), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren), Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer). Diese werden umgehend mitgeteilt.

12. Annullierungen und Änderungen

Annullationen sind schriftlich (E-Mail, per Post, per Fax) vorzunehmen. Das Eingangsdatum bei der Reka ist massgebend (nicht der Poststempel). Bei Samstagen, Sonntagen und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend.

Bei Änderung (ausgenommen Mutation Personenanzahl) einer bestehenden Buchung welche gleichbedeutend einer Annullation ist oder einer Umbuchung stellt die Reka folgende Annullationsgebühren (nebst der Bearbeitungsgebühr) auf dem Mietpreis in Rechnung:

Reka-Ferien Schweiz

  • Buchungszeitpunkt bis 42 Tage vor Ferienbeginn, 20 % des Mietpreises (mind. CHF 200.– max. CHF 500.–)
  • 41 bis 10 Tage vor Ferienbeginn 50 % des Mietpreises
  • 9 Tage bis 3 Tage vor Ferienbeginn 80 % des Mietpreises
  • 2 Tage vor Ferienbeginn bis Absage am Tag des Ferienbeginns oder Nichteintreffen (no show) am Ferienort sowie bei frühzeitiger Abreise 100 % des Mietpreises. Wird ein Ersatzmieter gefunden, wird nur eine Annullationsgebühr in der Höhe der geleisteten Anzahlung in Rechnung gestellt.

Parkhotel Brenscino: Beachten Sie bitte die separaten Buchungs- und Zahlungskonditionen unter reka.ch/bren.


Reka-Ferien Ausland

  • Buchungszeitpunkt bis 42 Tage vor Ferienbeginn, 20 % des Mietpreises (mind. CHF 200.– max. CHF 500.–)
  • 41 bis 10 Tage vor Ferienbeginn 50 % des Mietpreises
  • 9 Tage bis 3 Tage vor Ferienbeginn 80 % des Mietpreises
  • 2 Tage vor Ferienbeginn bis Absage am Tag des Ferienbeginns oder Nicht- eintreffen (no show) am Ferienort sowie bei frühzeitiger Abreise 100 % des Mietpreises. Wird ein Ersatzmieter gefunden, wird nur eine Annullationsgebühr in der Höhe der geleisteten Anzahlung in Rechnung gestellt (nur für Reka-Ferienresort Golfo del Sole).
  • Für Buchungen von Hotelangeboten wie Universal-Reisen wird bis 45 Tage vor Anreise eine Annullationsgebühr von CHF 200.—erhoben. Spätere Umbuchungen und Annullationen unterstehen den Annullationsbedingungen unserer Partner. Umbuchungen und Annullationen von Transport- und Zusatzleistungen unterstehen ab Buchungsdatum den Annullationsbedingungen unserer Partner d.h. Annullationsgebühren bis 100% sind ab Buchungsdatum möglich. Geleistete Anzahlungen werden an die Annullationskosten angerechnet.

 

13. Annullierungskosten-, Pannen- und Reiserückführungs-Versicherung

Damit der Mieter bei einer Annullierung, bei Pannen oder ärztlich verordneter Rückführung infolge eines schwerwiegenden Ereignisses wie z.B. Krankheit, Todesfall und Unfall vor finanziellen Verlusten geschützt ist, besteht die Möglichkeit,   beim   Vertragsabschluss   eine   Reiseversicherung   abzuschliessen.  Für  die  versicherten  Leistungen  alleine massgebend sind die Angaben in den Bedingungen der AXA Winterthur. AXA Winterthur Versicherungen, General-Guisan-Strasse in CH-8401 Winterthur,  Telefon  0844  802  008  (aus  dem  Ausland  +41  844  802  008  oder +41 52 218 95 95), intertours@axa.ch.

Bei Abschluss der Reiseversicherung ist die Zahlung mit der Anzahlung fällig vgl. Ziff. 5 Bezahlung). Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der Versicherungsschutz für die gebuchte Reise. Eine Annullation Ihrer bereits abgeschlossenen Reiseversicherung ist nicht möglich.


14. Reisegarantie

Reka ist Teilnehmerin am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert dem Mieter die Sicherstellung seiner im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie seine Rückreise. Detaillierte Auskunft erteilt die Buchungsstelle oder die Website garantiefonds.ch.

15. Einreisebestimmungen

Schweizer Bürger benötigen für Deutschland, die Niederlande, Belgien, Italien, Frankreich, Kroatien und Spanien eine  gültige  Identitätskarte oder einen gültigen Pass (für Kinder gelten die gleichen Bestimmungen, sie müssen über einen eigenen Pass oder eine eigene Identitätskarte verfügen). Bürger anderer Länder informieren sich bitte bei der zuständigen Botschaft oder beim zuständigen Konsulat des entsprechenden Reiselandes. Jeder Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Einreisevorschriften selber verantwortlich.

16. Datenschutz

Reka erklärt, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass Reka historische und zukünftige Daten zu seiner Person (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie Daten zu seinen Aktivitäten (z.B. Ferienbuchungen) bearbeitet. Die Daten werden zum Zweck der Erbringung der angefragten und der Entwicklung besserer Dienstleistungen und Angebote, zur Bereitstellung und zum Verkauf von Waren, für Marketing und interne Statistiken sowie zu Analysezwecken genutzt.

Auf die Verträge mit der Reka findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.

 

Bern, 15. November 2018

Schweizer Reisekasse (Reka) Genossenschaft
Neuengasse 15
CH-3001 Bern
Telefon +41 31 329 66 99
Telefax +41 31 329 66 01
reka.ch

* nachstehend «Reka» genannt