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Aktuelle Situation Coronavirus

Reka-Ferien sind trotz Corona möglich

Alle unsere Reka-Ferienanlagen und weitere Unterkünfte in der Schweiz und die Centerparcs haben Ihre Türen geöffnet.

Sichere und gesunde Ferien

Generell gilt, dass überall entsprechende Schutzkonzepte umgesetzt sind und es zu betrieblichen Einschränkungen kommen kann. Reka befolgt die Empfehlungen der Behörden weiterhin mit grosser Sorgfalt. In öffentlichen Räumen wie Hallenbad, Fitness und Spielzimmer gilt es die gängigen Regeln des Social Distancing zu wahren. Die Händehygiene ist weiterhin sehr wichtig. 

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt schweizweit für alle öffentlich zugänglichen Innenräume eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für alle Reka-Ferienanlagen mit Ausnahme der einzelnen Gästezimmer/-Wohnungen und Trainingsbereiche von Sport- und Fitesseinrichtungen. Ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag, ebenso Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können.

Die Ferienplanung ist aufgrund der aktuellen Covid-19 Lage für uns alle herausfordernd und mit Unsicherheit verbunden. Die Reka-Ferienwohnungen bieten eine optimale Lösung für sichere Ferien. Die individuelle Anreise, das eigene Ferienzuhause, die persönliche Betreuung, der kontrollierte Zugang zum Hallenbad, das klare Schutzkonzept in der Kinderbetreuung sowie die Erhöhung der Reinigungsintensität sind wichtige Merkmale, die für sichere Ferien mit Reka sprechen.


Schutzkonzepte Bergbahnen und alternative Winteraktivitäten

Viele Bergbahnen setzten diesen Winter Schutzkonzepte um, damit Sie auch dieses Jahr die Pistentage geniessen können. Die Schutzkonzepte der Bergbahnen finden Sie auf unseren Anlageseiten. Dort haben wir für Sie die jeweiligen Skigebiete und ihre Schutzkonzepte für Sie verlinkt.
Wer nach alternativen Aktivitäten im Schnee sucht, der wird ebenfalls fündig. In einem Teaser finden Sie unsere Tipps, wenn Sie lieber einen Tag abseits der Pisten verbringen möchten.
Weitere Informationen zu beiden Themen finden Sie unter der jeweiligen Anlageseite unter der Rubrik «Mit Reka liegt mehr drin».


Wünschen Sie dennoch Ihre Ferien zu stornieren, bieten wir Ihnen für die Winterferien 2020/21 (Anreisen vom 11.12.20 bis 03.04.2021) nachfolgende kulante Stornierungsbedingungen an. Für sämtliche Buchungen mit einem Anreisedatum ab 04.04.2021 gelten die normalen Vermietungsbedingungen | Reka.


Reka-Feriendörfer und -anlagen

Stornierung: gemäss den Vermietungsbedingungen | Reka
Umbuchung: Mit den Kosten der Bearbeitungsgebühr von CHF 50 bis 10 Tage vor Anreise möglich. (Falls die Kosten der neuen Buchung tiefer sind als die bisherige Zahlung erhalten Sie einen Reka-Ferien-Gutschein im Wert der Differenz, gültig für Buchungsdatum in den nächsten 2 Jahren.)


Wenn auf Grund behördlicher Reiserestriktionen die Ausreise aus dem eigenen Land oder die Einreise in die Schweiz nicht möglich ist (Quarantänevorschrift und Krankheit ausgenommen):
Stornierung: Mit den Kosten der Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 möglich. Rückerstattung der bereits getätigten Zahlung.
Umbuchung: kostenlos


Die Beschlüsse des Bundesrates vom 13. Januar 2021 haben erneut Auswirkungen auf unseren Alltag und womöglich auch auf Ihre Ferien. Ab Montag, 18.01.2021 sind Treffen von mehr als 5 Personen im privaten und öffentlichen Kreis nicht mehr erlaubt. Das gilt auch für die Nutzung von Ferienwohnungen. Konkret heisst dies, dass nur noch Gruppengrössen mit mehr als 5 Personen zugelassen sind, wenn alle diese Personen aus einem Haushalt stammen. Patchworkfamilien mit mehreren Haushalten gelten hier als ein Haushalt, da die Beziehungen untereinander ja eh eng sind.

Falls alle diese Personen aus einem Haushalt kann die Buchung Aufrecht gehalten werden. Falls mehrere Haushalte betroffen sind, ist die Gästeanzahl reduzieren oder eine Umbuchung zu prüfen. Diesbezüglich bieten wir Ihnen nachfolgende kulante Möglichkeiten an:

Option 1: Aufteilung auf mehrere Wohnungen
Falls verfügbar besteht die Möglichkeit sich auf zwei Wohnungen aufzuteilen. Dabei erfolgt die Verrechnung nach den effektiven Mietpreisen der Wohnungen ohne die Umbuchungskosten von CHF 50.

Option 2: Sie buchen für ein konkretes neues Datum um
Umbuchung in einen neuen Reisezeitraum. Es werden die Umbuchungskosten von CHF 50 verrechnet.

Option 3: Umbuchung ohne Wissen des neuen Reisedatums 
Stornierung Ihrer aktuellen Buchung mit den Kosten der Bearbeitungsgebühr von CHF 50. Der bereits einbezahlte Betrag wird in Form eines Reka-Feriengutschein rückerstattet.

Option 4: Stornierung
Wünschen Sie vom Vertrag zurückzutreten, gelten in diesem Falle unsere Vermietungsbedingungen inkl. Zahlungsfristen.

Ferien in unseren Reka-Feriendörfern und -Ferienanlagen sowie in unseren Partneranlagen sind sicher und bieten in der aktuellen Zeit einen beliebten Tapetenwechsel. Unsere Hallenbäder inkl. Wellness sowie die Rekalino-Familienprogramme stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Ebenfalls werden Sie durch unsere Gastgeber bestens betreut.

Wir bitten Sie, Ihren Wunsch so rasch als möglich mit unserem Beratungsteam telefonisch (031 329 66 99) oder via E-Mail ferien@reka.ch zu besprechen.

Gerne hoffen wir, dass Sie Ihre Ferien antreten können und danken für Ihr Verständnis, wenn Sie neu disponieren müssen.


Dazu gehören folgende Unterkünfte:

Übersicht der Reka-Feriendörfer
Übersicht der Reka-Ferienanlagen


Partneranlagen in der Schweiz

Stornierung: gemäss den Vermietungsbedingungen | Reka oder Angebot der Partneranlage
Umbuchung: gemäss den Vermietungsbedingungen | Reka oder Angebot der Partneranlage


Ferien im Ausland

Center Parcs: alle Informationen finden Sie hier.
Golfo der Sole sowie unsere Partneranlagen im Ausland: gemäss den Vermietungsbedingungen | Reka


Bitte beachten Sie, dass diese Bedingungen jederzeit der aktuellen Situation angepasst werden können.


Wenn Sie Ihre Ferien umbuchen oder annullieren möchten
Wenden Sie sich via ferien@reka.ch mit Angabe der Vertragsnummer sowie des gewünschten Feriendatums und Ferienortes an die Vermietungszentrale.


Information betreffend AXA Reiseversicherung

Bei bestehenden Buchungen mit Abschluss einer Reiseversicherung, welche noch keinen spezifischen Corona-Ausschluss haben, gilt folgende Bedingung;

Die AXA übernimmt die Annullationskosten für Ferien und Reisen in Länder, für die Reiserestriktionen/Reisewarnungen gelten, frühestens 30 Tage vor Reisebeginn. Ebenfalls gedeckt sind Annullationskosten, wenn aufgrund einer zweiten Welle plötzlich erneute Reiserestriktionen ausgesprochen werden. Wenn ein Land Einreiserestriktionen (Grenze, Quarantäne) bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verhängt, übernimmt Axa die Annullationskosten von Reisen mit Antritt bis zu diesem Datum. Wenn jemand selbst an Corona erkrankt und deshalb die Reise nicht antreten kann, ist dies generell gedeckt, auch bei Verträgen mit der Zusatzbedingung Corona. Die aktuellen Informationen finden Sie jederzeit unter: https://axa.ch/de/versicherung/coronavirus/intertours-reiseversicherung.html